EnWG · Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung
EnWG ст. 113Laufende Wegenutzungsverträge
Teil 10 Evaluierung, Schlussvorschriften
Laufende Wegenutzungsverträge, einschließlich der vereinbarten Konzessionsabgaben, bleiben unbeschadet ihrer Änderung durch die §§ 36, 46 und 48 im Übrigen unberührt.