EPSV ст. 12Zulassungsprüfung
Teil 3 Beauftragung und Aufgaben der Prüfsachverständigen
Bei der Zulassungsprüfung von generischen Produkten, von Verfahren, Anwendungen, Bauprodukten oder Bauarten hat der Prüfsachverständige die Übereinstimmung mit den nationalen technischen Vorschriften zu prüfen und zu bewerten.