ErbStG · Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
ErbStG ст. 11Bewertungsstichtag
Abschnitt 2 Wertermittlung
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.
ErbStG · Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Abschnitt 2 Wertermittlung
Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.