7. ErdölFrV · Siebte Verordnung über die Freigabe von Vorräten des Erdölbevorratungsverbandes
7. ErdölFrV ст. 1Absenkung der Bevorratungspflicht des Erdölbevorratungsverbandes
Der Erdölbevorratungsverband kann vorübergehend die Anzahl der Pflichtbevorratungstage von 90 Tage auf 82 Tage absenken.