ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO ст. 11Bahnübergänge
Die Vorschriften des § 11 und der Anlage 4 der EBO gelten entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Die Vorschriften des § 11 und der Anlage 4 der EBO gelten entsprechend.