ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO ст. 48Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Bahnanlagen
Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.
ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
Die Vorschriften der §§ 62 bis 64a der EBO gelten entsprechend.