ESBO · Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen
ESBO ст. 8Belastbarkeit des Oberbaus und der Bauwerke
Oberbau und Bauwerke müssen Fahrzeuge mit der jeweils zugelassenen Radsatzlast und dem jeweils zugelassenen Fahrzeuggewicht je Längeneinheit bei der zugelassenen Geschwindigkeit aufnehmen können.