EuPAG · Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
EuPAG ст. 7Prüfungsentscheidung
Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft
Die Prüfungskommission entscheidet aufgrund des Gesamteindrucks der in der schriftlichen und der mündlichen Prüfung erbrachten Leistungen mit Stimmenmehrheit, ob der Prüfling über die nach § 3 erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen verfügt.