AnsprÜbersV · Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen
AnsprÜbersV ст. 2
Die deutsche Übersetzung der Patentansprüche ist dem Antrag nach § 1 als Anlage beizufügen.
AnsprÜbersV · Verordnung über die Übersetzungen der Ansprüche europäischer Patentanmeldungen
Die deutsche Übersetzung der Patentansprüche ist dem Antrag nach § 1 als Anlage beizufügen.