Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

EUrlV DDR · Verordnung über den Erholungsurlaub

EUrlV DDR ст. 8Erholungsurlaub für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus

ДействуетОфициальный текст

Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen jährlichen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. Alle Arten von Zusatzurlaub, mit Ausnahme des arbeitsbedingten Zusatzurlaubs, werden bei Vorliegen der Voraussetzungen zusätzlich gewährt.