EuWO ст. 48Ordnung im Wahlraum
Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum.
Erster Unterabschnitt Allgemeine Bestimmungen
Der Wahlvorstand sorgt für Ruhe und Ordnung im Wahlraum. Er ordnet bei Andrang den Zutritt zum Wahlraum.