FamFG ст. 131Tod eines Ehegatten
Unterabschnitt 1 Verfahren in Ehesachen
Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt.
Unterabschnitt 1 Verfahren in Ehesachen
Stirbt ein Ehegatte, bevor die Endentscheidung in der Ehesache rechtskräftig ist, gilt das Verfahren als in der Hauptsache erledigt.