FamFG ст. 144Verzicht auf Anschlussrechtsmittel
Unterabschnitt 2 Verfahren in Scheidungssachen und Folgesachen
Haben die Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsausspruch verzichtet, können sie auch auf dessen Anfechtung im Wege der Anschließung an ein Rechtsmittel in einer Folgesache verzichten, bevor ein solches Rechtsmittel eingelegt ist.