FamFG ст. 193Anhörung weiterer Personen
Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen
Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind die Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden anzuhören. § 192 Abs. 3 gilt entsprechend.
Abschnitt 5 Verfahren in Adoptionssachen
Das Gericht hat in Verfahren auf Annahme als Kind die Kinder des Annehmenden und des Anzunehmenden anzuhören. § 192 Abs. 3 gilt entsprechend.