FamFG ст. 200Ehewohnungssachen; Haushaltssachen
Abschnitt 6 Verfahren in Ehewohnungs- und Haushaltssachen
(1) Ehewohnungssachen sind Verfahren 1.
nach § 1361b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
2.
nach § 1568a des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Haushaltssachen sind Verfahren 1.
nach § 1361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
2.
nach § 1568b des Bürgerlichen Gesetzbuchs.