FamFG ст. 228Zulässigkeit der Beschwerde
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.
Abschnitt 8 Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
In Versorgungsausgleichssachen gilt § 61 nur für die Anfechtung einer Kostenentscheidung.