FamFG ст. 234Vertretung eines Kindes durch einen Beistand
Unterabschnitt 1 Besondere Verfahrensvorschriften
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.
Unterabschnitt 1 Besondere Verfahrensvorschriften
Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen.