FamFG ст. 26Ermittlung von Amts wegen
Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug
Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.
Abschnitt 2 Verfahren im ersten Rechtszug
Das Gericht hat von Amts wegen die zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen erforderlichen Ermittlungen durchzuführen.