FamFG ст. 316Verfahrensfähigkeit
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig.