FamFG ст. 336Einlegung der Beschwerde durch den Betroffenen
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
Der Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.
Abschnitt 2 Verfahren in Unterbringungssachen
Der Betroffene kann die Beschwerde auch bei dem Amtsgericht einlegen, in dessen Bezirk er untergebracht ist.