FamFG ст. 423Absehen von der Bekanntgabe
Buch 7 Verfahren in Freiheitsentziehungssachen
Von der Bekanntgabe der Gründe eines Beschlusses an den Betroffenen kann abgesehen werden, wenn dies nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, um erhebliche Nachteile für seine Gesundheit zu vermeiden.