FamGKG · Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
FamGKG ст. 13Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz
Abschnitt 3 Vorschuss und Vorauszahlung
In Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden.