FeinOAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin
FeinOAusbV ст. 8Prüfungsbereiche des Teiles 1
Abschnitt 2 Gesellen- oder Abschlussprüfung
Teil 1 der Gesellen- oder Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1.
„Herstellen von planoptischen Bauteilen“ und
2.
„Bauteilqualität und Arbeitsorganisation“.