FFG · Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
FFG ст. 8Vorsitz
Unterabschnitt 1 Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte eine Person, die den Vorsitz innehat, und eine Person, die den stellvertretenden Vorsitz innehat. Der Vorsitz und die Stellvertretung müssen insgesamt geschlechtergerecht besetzt sein.