FFG · Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
FFG ст. 82Beschäftigung von Nachwuchskräften
Unterabschnitt 3 Anforderungen an den mit Referenzmitteln herzustellenden Film
Der Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 muss bei der Durchführung des mit Referenzmitteln herzustellenden Filmvorhabens in angemessenem Umfang technische und kaufmännische Nachwuchskräfte beschäftigen.