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FFG · Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

FFG ст. 92Art der Förderung, Verteilung der Referenzpunkte

Abschnitt 2 Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme

ДействуетОфициальный текст

(1) Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.

(2) Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.