FFG · Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films
FFG ст. 92Art der Förderung, Verteilung der Referenzpunkte
Abschnitt 2 Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme
(1) Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.
(2) Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.