FGMV ст. 2Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seine ihm zugewiesenen Aufgaben als Genehmigungs- und Marktüberwachungsbehörde unter Wahrung einer strikten Trennung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten und Funktionen innerhalb voneinander unabhängiger Organisationsstrukturen wahrzunehmen.