Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

FIAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin

FIAusbV ст. 37Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen

Unterabschnitt 6 Teil 2 der Abschlussprüfung in der Fachrichtung Digitale Vernetzung

ДействуетОфициальный текст

(1) Im Prüfungsbereich Diagnose und Störungsbeseitigung in vernetzten Systemen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1.

Soft- und Hardware zur Sicherstellung des Betriebes der Gesamtinfrastruktur und zur Störungsbeseitigung einzusetzen und Testergebnisse auszuwerten,

2.

Störungen in der Gesamtinfrastruktur zu lokalisieren und einzugrenzen sowie Lösungsmaßnahmen einzuleiten und umzusetzen,

3.

Diagnose- und Prozessdaten auszuwerten, zu analysieren und Maßnahmen abzuleiten und

4.

kunden- und anwendungsspezifische IT-Sicherheitsmaßnahmen im Gesamtsystem zu konfigurieren und zu implementieren, Schwachstellen zu bewerten und Maßnahmen einzuleiten.

(2) Die Prüfungsaufgaben sollen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.

(3) Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.