FischVergünstV · Verordnung über die Gewährung von Vergünstigungen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse FischVergünstV ст. 11Inkrafttreten ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 10 Содержание