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3. FlugLSV · Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm

3. FlugLSV ст. 5Entschädigungspauschalen bei Wohnungen

ДействуетОфициальный текст

(1) Bei einem Einfamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.

für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:

5 000 Euro,

2.

für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:

3 700 Euro.

(2) Bei einem Zweifamilienhaus mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.

für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:

6 000 Euro,

2.

für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:

4 440 Euro.

(3) Bei einem Mehrfamilienhaus mit Außenwohnbereich erhöht sich die Entschädigung pauschal gegenüber Absatz 2 mit jeder weiteren abgeschlossenen Wohnung 1.

für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück um:

2 000 Euro,

2.

für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück um:

1 480 Euro.

(4) Bei einer Eigentumswohnung mit Außenwohnbereich beträgt die Höhe der Entschädigung pauschal: 1.

für ein im Isophonen-Band 1 gelegenes Grundstück:

3 000 Euro,

2.

für ein im Isophonen-Band 2 gelegenes Grundstück:

2 220 Euro.