FlurbG · Flurbereinigungsgesetz
FlurbG ст. 30
Vierter Abschnitt Wertermittlungsverfahren
Für die Größe der Grundstücke ist in der Regel die Eintragung im Liegenschaftskataster maßgebend.
FlurbG · Flurbereinigungsgesetz
Vierter Abschnitt Wertermittlungsverfahren
Für die Größe der Grundstücke ist in der Regel die Eintragung im Liegenschaftskataster maßgebend.