FPfZG · Gesetz über die Familienpflegezeit
FPfZG ст. 13Aufbringung der Mittel
Die für die Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel trägt der Bund.
FPfZG · Gesetz über die Familienpflegezeit
Die für die Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Mittel trägt der Bund.