GAD · Gesetz über den Auswärtigen Dienst
GAD ст. 31Nichtentsandte Beschäftigte
Abschnitt 9 Rechtsverhältnisse der nichtentsandten Beschäftigten
An den Auslandsvertretungen werden deutsche und nichtdeutsche nichtentsandte Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesamtauftrag des Auswärtigen Dienstes.