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GDBNDVerfSchVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes

GDBNDVerfSchVDV ст. 17Mündlicher Teil

Abschnitt 2 Auswahlverfahren

ДействуетОфициальный текст

(1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient insbesondere der Feststellung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber hinsichtlich der Motivation, der sozialen Kompetenz und des Kommunikationsverhaltens.

(2) Der mündliche Teil besteht aus 1.

einem halbstrukturierten Interview und

2.

höchstens zwei weiteren Aufgaben.

(3) Weitere Aufgaben können sein: 1.

eine Präsentation,

2.

eine Simulationsaufgabe,

3.

eine Gruppenaufgabe oder

4.

eine Gruppendiskussion.

(4) Zur Vorbereitung des halbstrukturierten Interviews kann ein Persönlichkeitstest zur Selbsteinschätzung durchgeführt werden. Die Ergebnisse des Persönlichkeitstests fließen nicht in die Bewertung ein.

(5) Bei einer Gruppenaufgabe oder Gruppendiskussion ist die Zahl der teilnehmenden Bewerberinnen und Bewerber auf fünf begrenzt.