GDBNDVerfSchVDV ст. 48Bachelorarbeitsordnung
Unterabschnitt 3 Bachelorarbeit
In einer Bachelorarbeitsordnung regelt der Fachbereich Nachrichtendienste: 1.
das Verfahren zur Zulässigkeitsprüfung von Vorschlägen für das Thema der Thesis,
2.
die Vorgaben für die Form der Thesis,
3.
die Modalitäten bei der Abgabe der Thesis.