GEEV · Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung für Strom aus erneuerbaren Energien
GEEV ст. 16Höchstwert für Windenergieanlagen an Land
Abschnitt 2 Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
Der Höchstwert für Gebote für Windenergieanlagen an Land entspricht dem nach § 37b des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ermittelten Wert.