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GewinnungsAbfV · Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

GewinnungsAbfV ст. 4Stabilitätsnachweis

ДействуетОфициальный текст

Setzt der Erzeuger von Gewinnungsabfällen diese zu Bau- oder Sanierungszwecken im Abgrabungsbetrieb ein, hat er geeignete Maßnahmen zu treffen, durch die 1.

die Stabilität der Gewinnungsabfälle am Einsatzort gewährleistet wird,

2.

eine Verunreinigung des Gewässers und des Bodens verhindert wird und

3.

der ordnungsgemäße Einsatz kontrolliert wird.