GGArt115dGO · Geschäftsordnung für das Verfahren nach Artikel 115 d des Grundgesetzes
GGArt115dGO ст. 3Beratung
Es findet nur eine Beratung statt. Diese ist auf Beschluß des Bundestages oder des Bundesrates für Ausschußberatungen zu unterbrechen.
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Es findet nur eine Beratung statt. Diese ist auf Beschluß des Bundestages oder des Bundesrates für Ausschußberatungen zu unterbrechen.