GtDBwVWehrtechnikVDV ст. 25Prüfungsort, Prüfungstermin
Kapitel 5 Prüfungen
Das Prüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Aufsichtsarbeiten, der Praxisarbeit und der mündlichen Prüfung fest und sorgt dafür, dass die Anwärterinnen und Anwärter hierüber rechtzeitig informiert werden.