GflSalmoV · Verordnung zur Bekämpfung von Salmonellen beim Haushuhn und bei Puten
GflSalmoV ст. 15Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen
Abschnitt 3 Hühneraufzuchtbetriebe
Sind in einem Hühneraufzuchtbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt § 10 entsprechend.