HeimsicherungsV ст. 22Berlin-Klausel
Vierter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 24 des Heimgesetzes auch im Land Berlin.
Vierter Teil Ordnungswidrigkeiten und Schlußvorschriften
Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 24 des Heimgesetzes auch im Land Berlin.