HeizkZG · Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses
HeizkZG ст. 1Zweck des Gesetzes
Zur Milderung von Härten, die durch den Anstieg der Energiepreise entstanden sind oder entstehen werden, wird für die Heizperiode 2000/2001 ein einmaliger Heizkostenzuschuss (Zuschuss) nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährt.