DVO-JuSchG · Verordnung zur Durchführung des Jugendschutzgesetzes
DVO-JuSchG ст. 3Einheitliches Verfahren
Werden wegen desselben Mediums mehrere Anträge gestellt oder Anregungen eingereicht, so ist über sämtliche Anträge und Anregungen in einem einheitlichen Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden.