KochAusbV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin
KochAusbV ст. 22Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 364) außer Kraft.