10. AnpG-KOV · Zehntes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
10. AnpG-KOV ст. 7Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt mit Ausnahme der Artikel 2 und 3 nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.