Правовая библиотека и анализ дел · Австрия · Бельгия · Европейский союз
LAWxPERT Вход Бесплатная учётная запись

LAP-htVerwDV · Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den höheren technischen Verwaltungsdienst des Bundes

LAP-htVerwDV ст. 23Prüfungsort, Prüfungstermin

Kapitel 3 Prüfungen

ДействуетОфициальный текст

(1) Der Termin der häuslichen Prüfungsarbeit wird vom Oberprüfungsamt festgesetzt und den Baureferendarinnen und Baureferendaren zusammen mit dem Ort der Aushändigung des Themas der häuslichen Prüfungsarbeit rechtzeitig mitgeteilt.

(2) Das Oberprüfungsamt setzt Ort und Zeit der schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht und der mündlichen Prüfung fest und teilt dies den Baureferendarinnen und Baureferendaren rechtzeitig mit. Dieser Teil der Großen Staatsprüfung findet am Sitz des Oberprüfungsamtes oder an einem anderen von ihm zu bestimmenden Prüfungsort statt.