LA-EG-Saar · Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
LA-EG-Saar ст. 17Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen
Erster Titel Ergänzende Vorschriften zu den einzelnen Ausgleichsleistungen
§ 291 des Lastenausgleichsgesetzes gilt auch für Darlehen im Sinne des § 13.