LeistBeschV · Rechtsverordnung über die Beteiligung sachverständiger Stellen der gewerblichen Wirtschaft an dem Verfahren der Erteilung von Leistungsbescheiden LeistBeschV ст. 4 ДействуетОфициальный текст Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. ← Предыдущая · ст. 3 Содержание