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MntZollDVDV · Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes

MntZollDVDV ст. 29Schriftliche Bestätigungen für Leistungstests während des Einführungs- und des Abschlusslehrgangs

Abschnitt 3 Ausbildungsordnung

ДействуетОфициальный текст

(1) Über das Ergebnis jedes Leistungstestes während des Einführungs- und des Abschlusslehrgangs erstellt die Generalzolldirektion eine schriftliche Bestätigung. In der Bestätigung sind anzugeben: 1.

der Ausbildungsabschnitt,

2.

das Ausbildungsgebiet,

3.

die Form des Leistungstestes sowie

4.

die erzielten Rangpunkte und die Note.

Die Ergebnisse der Leistungstests desselben Ausbildungsabschnitts können in einer schriftlichen Bestätigung zusammengefasst werden.

(2) Die Ausbildungsbehörde erhält eine Ausfertigung der Bestätigung.