MntZollDVDV ст. 9Erholungsurlaub
Abschnitt 1 Allgemeines
Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Ausbildung gewährt und auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.
Abschnitt 1 Allgemeines
Erholungsurlaub wird in der Regel während der berufspraktischen Ausbildung gewährt und auf den Vorbereitungsdienst angerechnet.